Security T-Shirt schützt nicht vor Strafe

{ Posted on Mrz 03 2010 by Redakteur }
Categories : Sicherheitstechnik

Nur weil jemand das T-Shirt trägt, das ihn als Security ausweist, darf er deswegen nicht willkürlich handeln oder gegen geltendes Gesetz verstoßen. Da es aber keine genaue Abgrenzung gibt und nicht jeder das Geld für ein seriöses Sicherheitsunternehmen ausgeben möchte, können sich auch Teams ohne eine besondere Ausbildung als Security verdingen. Sie können billiger arbeiten, was aber nicht unbedingt heißt, dass sie durch die Bank unfähig sind. Die Grenzen zwischen seriös und unseriös verschwimmen also leider manchmal. Im Prinzip bleibt es jedem Disco Besitzer selbst überlassen, ob er einen ausgebildeten Sicherheitsfachmann vor seine Türe stellt oder einfach einen beliebigen Mitarbeiter, der zwar Anweisungen bekommt, aber über keine weitere fachliche Kompetenz verfügt.

Security Mitarbeiter sind nicht davor gefeit, in Auseinandersetzungen zu geraten. Egal, ob als Türsteher, als Leibwächter oder im Werkschutz: Schnell kommt es zu Streitigkeiten, die nicht selten auch mit körperlichen Konfrontationen gehändelt werden. Dabei darf der Security Angestellte aber ebenso wenig eine Körperverletzung oder einen tätlichen Angriff begehen, wie jeder andere Mensch. Sicher muss er sich verteidigen. Er kann auch durch gewisse Maßnahmen ein Hausrecht durchsetzen und eine Person vor die Türe oder nach außerhalb des Geländes befördern. Ist diese Maßnahme beendet, ist auch das Tätigkeitsgebiet des Sicherheitsdienstes erschöpft. Dabei darf keine besondere Gewalt zur Anwendung kommen, die irgendwelche gesundheitsbeeinträchtigende Folgen haben könnte.

Eine Security Kraft ist also nicht nur weisungsgebunden, sondern hat sich auch an die ganz normalen gesetzlichen Vorgaben zu halten. Ein seriöses Unternehmen, bei dem alle Angestellten die Sachkenntnisprüfung nachweisen können, wird hier sehr selten einen Grund zur Beanstandung geben. Vergisst sich ein Mitarbeiter doch einmal im Eifer des Gefechtes, so muss er sich wegen der Delikte, die er begangen hat, ganz normal vor Gericht verantworten.

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